Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der FreelanceWP LLC, handelnd unter dem Namen Zenku Studio (nachfolgend „Auftragnehmer“), vertreten durch Simon Meyer, Managing Member, 1309 Coffeen Avenue STE 1200, Sheridan, WY 82801, USA, E-Mail: hello@zenku.studio, und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere Webentwicklung, Webdesign, E-Commerce-Lösungen, WordPress-Wartung, Hosting, Tracking und Analytics, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Marketing (Google Ads, Social Media), Funnel- und Automatisierungslösungen, individuelle Tools sowie Notfall- und Website-Reparaturen.

(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote sind ab Erstellungsdatum 30 Kalendertage gültig, sofern nicht anders angegeben.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Übermittlung per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis im Sinne dieser AGB.

(3) Der Auftraggeber ist an seine Bestellung oder seinen Auftrag für die Dauer von 14 Kalendertagen nach Absendung gebunden.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Auswirkungen von Change Requests auf Vergütung und Zeitplan mitteilen. Erst nach schriftlicher Freigabe des Auftragnehmerangebots zum Change Request wird die Änderung Vertragsbestandteil.

(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist und dem Zweck des Vertrages nicht widerspricht.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Zenku Complete (Abo-Verträge)

(1) Zenku Complete ist ein monatliches Abonnement-Modell, das Webdesign, Hosting, Wartung, Marketing, Tracking und Support in einem Paket vereint. Die monatliche Vergütung beginnt ab 1.990 € netto und richtet sich nach dem individuell vereinbarten Paketumfang.

(2) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende kündbar.

(4) Jedem Paket liegt ein monatliches Stundenkontingent zugrunde, dessen Umfang sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt. Nicht genutzte Stunden eines Monats verfallen und werden nicht in den Folgemonat übertragen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 60 Kalendertagen zum Folgemonat anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform.

(6) Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % gegenüber der bisherigen monatlichen Vergütung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Sonderkündigung muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Preisänderungsmitteilung in Textform erfolgen und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.

(7) Bei Beendigung eines Zenku-Complete-Vertrages wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche ihm zustehenden Daten, Inhalte und Zugänge innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende übergeben, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

5.1 Einzelprojekte

(1) Die Vergütung für Einzelprojekte richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:

  • 40 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung (Anzahlung),
  • 40 % bei Freigabe des Designs bzw. bei Erreichen eines definierten Meilensteins,
  • 20 % bei Go-Live bzw. Endabnahme.

(2) Bei Projekten auf Stundenbasis erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich auf Grundlage der geleisteten Stunden.

5.2 Abo-Verträge (Zenku Complete)

(1) Die monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus zum Ersten eines jeden Monats fällig.

5.3 Allgemeine Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettobeträge. Der Auftragnehmer ist eine US-amerikanische LLC und erhebt keine deutsche Umsatzsteuer. Der Auftraggeber ist gegebenenfalls verpflichtet, die Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst abzuführen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der zur Abgabe aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen und Freigaben bevollmächtigt ist.

(3) Freigaben, Feedback und Rückmeldungen des Auftraggebers sind innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die vorgelegten Entwürfe, Konzepte oder Leistungen als genehmigt.

(4) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Mehrkosten, die durch verzögerte Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.

(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§ 7 Termine und Fristen

(1) Vom Auftragnehmer genannte Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich (Fixtermin) vereinbart, unverbindliche Schätzungen und stellen keine garantierten Liefertermine dar.

(2) Verbindliche Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung unter Verwendung der Bezeichnung „Fixtermin“ oder „verbindlicher Termin“.

(3) Verzögerungen, die auf höhere Gewalt (vgl. § 15), Ausfälle von Drittanbietern oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keine Haftung des Auftragnehmers und verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

(4) Wird absehbar, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen neuen Termin vorschlagen.

§ 8 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die fertiggestellte Leistung zur Prüfung und Abnahme bereit. Die Bereitstellung erfolgt in der vertraglich vereinbarten Form (z. B. Staging-Umgebung, Übergabe-Link).

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und unter konkreter Beschreibung der beanstandeten Punkte zu rügen.

(3) Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Die Nutzung der Leistung im produktiven Betrieb (Go-Live) gilt ebenfalls als Abnahme.

(5) Unwesentliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit der Leistung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Unwesentliche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung nach § 9 behoben.

§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß § 8.

(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter genauer Beschreibung der Fehlererscheinung anzuzeigen.

(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Dem Auftragnehmer stehen hierfür zwei Nachbesserungsversuche zu. Erst nach erfolglosem Ablauf beider Nachbesserungsversuche kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn:

  • der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an der Leistung vorgenommen haben,
  • der Mangel auf fehlerhaften Inhalten, Materialien oder Anweisungen des Auftraggebers beruht,
  • der Mangel auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Eingriffen in die technische Infrastruktur zurückzuführen ist,
  • der Mangel durch Drittanbieter-Software, Plugins oder externe Dienste verursacht wird, die nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers liegen.

§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(2) Die Einräumung ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und kann eine zusätzliche Vergütung begründen.

(3) Eigenentwickelter Code, Frameworks, Bibliotheken, Templates und Werkzeuge des Auftragnehmers (sogenannte Pre-Existing IP), die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden, verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält hieran eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung im Rahmen des vertragsgemäßen Zwecks.

(4) Open-Source-Komponenten, die in die Leistung einfließen, unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Anfrage über die verwendeten Open-Source-Komponenten und deren Lizenzen informieren.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenz- und Portfoliozwecken zu nutzen (z. B. auf der eigenen Website, in Präsentationen, in sozialen Medien), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

(6) Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung nicht oder nicht vollständig bezahlter Leistungen durch den Auftraggeber ist unzulässig.

§ 11 Hosting und Domains

(1) Sofern der Auftragnehmer Hosting-Leistungen erbringt, bemüht sich der Auftragnehmer um eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen (z. B. Ausfälle des Rechenzentrumsbetreibers, DDoS-Angriffe, Internetstörungen).

(2) Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Backups der gehosteten Daten. Eine Garantie für die vollständige Wiederherstellbarkeit aller Daten wird nicht übernommen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eigene Sicherungskopien anzufertigen.

(3) Domain-Registrierungen erfolgen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer agiert lediglich als technischer Verwalter.

(4) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Auftragnehmer die Domain sowie alle zugehörigen Zugangsdaten innerhalb von 30 Kalendertagen an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dritten übertragen, sofern alle offenen Forderungen beglichen sind.

(5) Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, Hosting-Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einzustellen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
  • der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Übermittlung bekannt waren,
  • der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt werden,
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(4) Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter zenku.studio/datenschutz.

§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) In den Fällen des Absatzes (2) ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der letzten 12 Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis. Bei Einzelprojekten ist die Haftung auf die Netto-Vergütung des jeweiligen Projekts begrenzt.

(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Für Leistungen und Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten (z. B. Hosting-Provider, Cloud-Dienste, APIs, Plugins, Werbenetzwerke) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Haftung richtet sich insoweit nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensvorbeugung zu treffen, insbesondere regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.

§ 14 Kündigung

14.1 Einzelprojekte

(1) Einzelprojekte können von jeder Partei aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortführung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.

(2) Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten. Geleistete Anzahlungen werden mit den bis dahin erbrachten Leistungen verrechnet.

14.2 Abo-Verträge (Zenku Complete)

(1) Für die ordentliche Kündigung von Abo-Verträgen gelten die Regelungen in § 4 Abs. (2) und (3).

14.3 Außerordentliche Kündigung

(1) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Kalendertagen ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Mahnung unter Nachfristsetzung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

(2) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung sämtlicher Leistungen einzustellen und den Zugang zu gehosteten Diensten, Websites und Systemen vorübergehend zu sperren, bis die offenen Forderungen beglichen sind. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, wenn und soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme),
  • Pandemien und Epidemien,
  • Krieg, Terrorismus, innere Unruhen,
  • behördliche Anordnungen und Sanktionen,
  • großflächige Internetausfälle und Cyberangriffe,
  • Ausfälle wesentlicher Drittanbieter (z. B. Rechenzentren, Cloud-Provider, DNS-Dienste),
  • Streiks und Aussperrungen.

(3) Die Leistungspflicht der betroffenen Partei ruht für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

(4) Dauert das Ereignis höherer Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht am Sitz des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz (DACH-Raum) hat. Andernfalls ist der Gerichtsstand Sheridan, Wyoming, USA.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung per E-Mail genügt diesem Erfordernis. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

(6) Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Übersetzungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.